Von: Moira Monney Am: April 18, 2018 In: Uncategorized Comments: 0

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist 2016 in Kraft getreten; ab dem 25.05.2018 gilt sie in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Hat Ihr Unternehmen bereits die nötigen Prozesse geschaffen und Änderungen umgesetzt? Bei johnson communications haben wir uns durch die Teilnahme an Seminaren, z.B. organisiert von der ProWi Gütersloh, auf die DSGVO vorbereitet und entsprechende Maßnahmen getroffen.

Durch die DSGVO wird das Datenschutzrecht innerhalb Europas stärker vereinheitlicht und die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Ein zentraler Punkt der DSGVO ist die Schaffung von mehr Transparenz. Erhebt Ihr Unternehmen Daten, so müssen Sie die betroffenen Personen genau über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Speicherdauer, Empfänger der Daten, eine etwaige Übermittlung der Daten in Drittländer (zu denen nach dem Brexit u.U. auch Großbritannien gehören wird), und über das Recht auf Widerspruch der Einwilligung zur Verarbeitung, informieren.

Nähere Informationen und aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema finden Sie hier:

Seite des BfDI

Seite der Artikel 29 Gruppe (englisch)

Die Datenschutzerklärung Ihrer Firmenwebsite sollte auf DSGVO-Konformität überprüft und ggf. überarbeitet werden. Gleiches gilt natürlich auch für die englische Fassung. Gern sind wir Ihnen bei der professionellen Übersetzung Ihrer Datenschutzerklärung und firmeninternen Handbücher zu Datenschutzmanagementprozessen u.ä. behilflich. Kontaktieren Sie Moira Monney unter m.monney@johnsoncommunications.de oder 0151 6587 2034.